KATTENBRACK - Familienforschung Klüsekamp
  Ahnen- und Familienforschung
 

Die Ahnen- und Familienforschung ist ein komplexes Forschungsfeld. Das wird jeder feststellen, der sich einmal etwas ausgiebiger auf die Suche nach seinen Vorfahren begibt. Die folgenden Zeilen sollen einen kleinen Einblick in dieses faszinierende Gebiet geben und dabei einige Bereiche beleuchten, die den Familienforschern Schwierigkeiten machen... 

Vielen bleibt die "Genealogie", wie die Ahnen- und Familienforschung in der Fachsprache genannt wird, verschlossen, sie interessieren sich nicht für das "alte Zeug", sie wollen die "Toten ruhen lassen", "im Jetzt leben". Man kann aber nur im Jetzt leben und dasselbe verstehen, wenn man aus der sie bedingenden Vergangenheit lernt. Wenn man das Geschehene kennt, dann kann man es für die Zukunft nutzen. Warum sonst lernt man in der Schule etwas über die Geschichte unseres Landes, unseres Volkes, der ganzen Welt? Über die Entwicklung bis hin zur Jetztzeit, zur Gegenwart: Die Geschichte lehrt uns das, was Geschehen ist, was Geschichte geworden ist. Unsere Vorfahren haben diese Geschichte erlebt, ihr Leben, ihre Geschichten sind der Grundstock unseres Wissens, unseres Lernens. Nicht umsonst heißt es: "Wie der Vater, so der Sohn", nicht umsonst sieht man aus wie sein Großmutter, hat Ähn-lichkeit mit seinen Ahnen. Unsere Vorfahren haben uns viel mit auf den Weg gegeben, doch allzuschnell geraten diese Hinterlassenschaften in Vergessenheit. Zeit, sich näher damit zu beschäftigen. - Und keine Sorge: die Ahnenforschung ist weder trocken noch langweilig - im Gegenteil: Sie ist spannender als ein Kriminalroman. Tauchen wir ein in die Welt der Genealogie! 

Das Interesse an der Ahnenforschung entflammt in der Regel durch ein familiäres Fundstück oder eine Erzählung über einen Vorfahren. Fundstücke sind beispielsweise ein altes Stammbuch, eine Geburtsurkunde oder ein altes Familienfoto - dort sind Personen zu sehen oder Namen von Personen zu lesen, die man nicht kennt, die aber zur Familie gehörten oder gar die eigenen Vorfahren waren. Opa oder Uroma, Tante oder Großonkel. Wer waren diese Personen?  Wie waren sie? Was haben sie beruflich gemacht? Wer kannte sie noch? 

Diese ersten wichtigen Fragen können am besten Familienangehörige beantworten. Und das ist auch schon der erste Schritt, den man unternehmen muß, bevor man sich auf die Suche in Ämter und Archive begibt. 
Wichtig ist dieser Schritt v.a. auch deshalb, weil die Dokumente, die in Archiven lagern, im Normalfall nicht weglaufen.

Die nähere Verwandtschaft, so z.B. Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen, kennen die meisten zwar noch, aber bei den Geschwistern der Großeltern und Cousins und Cousinen 2. Grades gibt es oft die ersten Wissenslücken. Und diese zu schließen gilt es zuerst:  Die noch lebenden Verwandten wissen oft viel und oft erzählen sie gerne über vergangene Zeiten, ihre Eltern, Geschwister, Großeltern... Nehmen Sie Papier und Bleistift zur Hand und besuchen Sie sie! Fragen Sie auch nach alten Urkunden und Dokumenten wie Stammtafeln und Totenzettel und machen Sie sich, wenn möglich, Kopien oder fotografieren Sie sie mit Ihrem Smartphone ab. Notieren sie Namen, Daten, Anekdoten, auch wenn sie nur vage angegeben werden können und legen sie Ordner an:  Das meiste wird sich durch späteren Forschungen bestätigen oder lassen und dann ist es gut, daß man auf solcherlei Dokumente zurückgreifen kann.

Die zusammengetragenen Informationen müssen im nächsten Schritt der Übersicht halber notiert werden, hilfreich sind dabei erste Übersichten in Form von Tabellen oder eines Stammbaums, um die Familienangehörigen schnell ein- und zuordnen zu können. 

Wenn die ersten Verwandtenbesuche abgeschlossen sind, kann man sich mit einigem Wissen zunächst an die Standesämter resp. Stadtarchive und anschließend an die Kirchen bzw. Kirchenbucharchive wenden. 
Jedes Datum sollte anhand eines Eintrags im Standesamtsregister oder im Kirchenbuch abgesichert werden. Für die Ahnenforschung sind die drei Eckdaten einer Person deren Geburtstag, Todestag und das Heiratsdatum. Diese gilt es für jeden Vorfahren und Verwandten zu ermitteln und zuzuordnen. Sie bilden das Geäst des Familienbaums, wozu die Geschichten und Anekdoten als "Blätter" an Ästen und Zweigen betrachtet werden können. 

Im Jahre 1874 bzw. 1876 sind im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt worden, die nun die offizielle Registrierung der Geburten, Heiraten und Todesfälle übernahmen. 
Für diese drei Ereignisse hat jedes Standesamt jeweils ein Verzeichnis, ein Buch, angelegt, in dem diese Ereignisse vom Standesbeamten als Protokoll festgehalten sind: 

Im Geburtsregister wird die Geburt eines Kindes dokumentiert. Das geschieht am Tage der Geburt des Kindes bis zu einigen Tagen danach. Die Vordrucke dieser Einträge haben sich im Laufe der Jahre mehrfach geändert, so wurde anfangs z.B. auch notiert, wer die Geburt dem Standesbeamten angezeigt hat. Es finden sich in diesem Eintrag die Angaben der Namen des Kindes, sein Geburtstag, die Geburtszeit und die Namen der Eltern.

Im Verstorbenenregister wird der Todesfall eines Menschen dokumentiert. Das geschieht am Tage des Todes bis zu einigen Tagen danach. Auch hier haben sich die Vordrucke einige Male geändert. In diesen Einträgen findet man die Namen des Verstorbenen, den Todestag, den Todeszeitpunkt, die Todesursache, die Angabe, ob er ledig, verheiratet oder verwitwet war und das Geburtsdatum oder die Altersangabe, 

Zu beachten ist sowohl für das Geburts- als auch für das Verstorbenenregister, daß dasjenige Standesamt für die Eintragung ins Register zuständig war, in dessen Bezirk ein Ereignis stattgefunden hat, unabhängig davon, ob der Geburts- bzw. Sterbeort auch der Wohnort des Geborenen oder Verstorbenen war oder nicht. Desweiteren muß man beachten, daß die Eintragungen chronologisch geordnet sind und zwar nach der Abfolge der Anzeige. Das bedeutet, daß eine Geburt oder ein Sterbefall, der einige Tage später angezeigt worden ist, auch erst dann im Register zu finden ist. In großen Standesamtsbezirken kann also der gesuchte Eintrag erst etliche Seiten nach dem eigentlichen Geburts- oder Todestag im Register auftauchen. 

Mit den entsprechenden Einträgen in den Registern der Standesämter kommt man nun Schritt für Schritt zurück in die Vergangenheit: Im Sterbeeintrag sind Alter oder Geburtstag angegeben, sodaß man anhand desselben den entsprechenden Eintrag im Geburtsregister finden. Auf der Geburtsurkunde wiederum sind die Namen der Eltern angeben, anhand derer man dann deren Heiratseintrag im Heiratsregister heraussuchen kann usw. Auf diese Weise "hangelt" man sich nun von Generation zu Generation in der Vorfahrenfolge zurück. 
Erreicht man das Jahr 1876 bzw. 1874, ist man am Beginn der standesamtlichen Einträge angekommen. 

Für den nächsten Schritt stehen nun die Aufzeichnungen der Kirchengemeinden im Vordergrund. Dazu ist es zunächst wichtig zu wissen, welcher Konfession die Vorfahren angehörten. Für die deutschen Suchgebiete kommen damit vornehmlich katholische und evangelische Kirchengemeinden in Frage, die vor Einführung der Standesämter die Taufen, Trauungen und Sterbefälle erfaßt haben. 


 

 
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